Marken und Kennzeichen

Marken, Domains, Titel, Firmen- oder Produktbezeichnungen besitzen eine erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die Wahl eigener Kennzeichen. Eine geschäftliche Namensnutzung, sei es für ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung, sollte nicht ohne eine gründliche Vorrecherche erfolgen. Denn die Verletzung von bestehenden Kennzeichenrechten gehört zu den teuersten Rechtsfehlern. Daher sollte das Thema Kennzeichenschutz von Beginn an auf der Agenda stehen, wenn es um die Gründung eines Unternehmens, um neue Produkte oder Dienstleistungen geht.More

Ich begleite Sie bei der Entwicklung Ihrer Markenstrategien und setze sie national und/oder international durch:

 

  • Recherche für Marken, Titel und Firmennamen
  • Markenanmeldung im In- und Ausland
  • Titelschutz / Titelschutzanzeige
  • Überwachung von Marken, Titel und Firmennamen
  • Widerspruch und Löschung von Marken
  • Verfolgung von Verstößen gegen Markenrecht vor den nationalen und internationalen Marken- und Patentämter sowie im Rahmen von Zivilgerichtsverfahren
  • Abwehr von und Vertretung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage wegen Verstoß gegen Markenrecht
  • Abschluss von Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen bei Markenkollisionen
  • Markenlizenz- und Markenkaufverträge
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Design

Ein innovatives Design trägt wesentlich zum Erfolg eines Produktes bei. Design als Ergebnis kreativen Schaffens ist dabei anders als die dahintersteckende Idee durchaus schutzfähig. Insbesondere durch Geschmacksmuster können Designs geschützt und so erfolgreich wirtschaftlich verwertet werden.More

 

Ich berate meine Mandanten – egal ob Grafiker, Werbedesigner, Modeschöpfer oder sonstige Kreative – bei allen Fragen rund um den Design- und Geschmacksmusterschutz:

 

  • Anmeldung nationaler und internationaler Geschmacksmuster
  • Geschmacksmusterrecherche
  • Nichtigkeits- und Löschungsverfahren bei Geschmacksmustern
  • Verfolgung von Verstössen gegen Geschmacksmuster- oder Urheberrechten vor den nationalen und internationalen Marken- und Patentämter sowie im Rahmen von Zivilgerichtsverfahren
  • Abwehr von Abmahnungen und gerichtlichen Maßnahmen
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen
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Wettbewerb und Werbung

Ein härter werdender Wettbewerb und eine sich ständig ändernde Rechtsprechung stellen immer neue Anforderungen an Unternehmen bei der Gestaltung von Werbung, Produkten oder Verpackungen.More

Im Rahmen ihrer Außendarstellung, sei es über den klassischen Print-Bereich, über Funk und TV oder auch über Online-Medien, haben Unternehmen und Einzelne zahlreiche Vorgaben zu beachten. Abgesehen von Verstößen gegen das Verbot irreführender Angaben oder unlauterer Werbung stellt auch die Verletzung von Vorschriften von Nebengesetzen wie beispielsweise der Preisangabenverordnung oder des Telemediengesetzes einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Ich unterstütze Kreative, Werbeagenturen und Unternehmen bei der Planung von Werbe- und Marketingkampagnen sowie der Verpackungs- und Produktgestaltung. Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung im Wettbewerbsrecht beraten ich Sie daneben bei der Abwehr oder Durchsetzung von Verletzungsansprüchen. Dabei umfasst das Leistungssprektrum insbesondere:

 

  • Zulässigkeit/Überprüfung von Werbe- bzw. PR-Maßnahmen, von klassischer Werbung (z.B. Print, TV, Radio, Kino und Außenwerbung), von nicht-klassische Werbung (z.B. Verkaufsförderung, Promotion, Öffentlichkeitsarbeit, Ambient Marketing, Guerilla Marketing, Ambush Marketing, Sponsoring, Direktmarketing, Eventmarketing, Messen und Ausstellungen, Gewinnspiel) sowie von Onlinewerbung (z.B. E-Mail Werbung, Banner, Google AdWords, Keyword Werbung, Pop-Ups, Layer Ads, Web Sponsoring, Interstitials, Prestitials, Preisvergleiche)
  • Zulässigkeit/Überprüfung von Produkt- und Verpackungsdesigns, Websites etc.,
  • Schutz von Namen, Claims oder Logos
  • Abwehr oder Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüchen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
  • SPAM/unverlangte Werbung
  • Rechtliche Gestaltung und Absicherung von Social Media-Marketing (Regeln für Applikationserstellung, Werbung im Social Web, Haftungsvermeidung bei Social-Media-Engagement)
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Recht in der Kreativbranche / Urheberrecht

Die Leistungen von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden, sei es in Wort, Bild oder Ton, werden in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Jede persönliche geistige Schöpfung, wie beispielsweise Musik, Software, Photographien, Zeichnungen, Pläne oder Texte, unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Intellectual Properties – Geistige Eigentumsrechte – entstehen mit Schaffung eines Werkes. Für den Urheber ist daher wichtig, wie man Urheberrechte wirtschaftlich verwerten, schützen und sichern kann. Der leichtfertige Umgang mit kreativen Leistungen 
anderer kann zu fatalen Folgen führen.More

 

Ich berate und vertrete sowohl
 Urheber als auch Verwerter. Denn einwandfreie Nutzungsverträge und angemessene Vergütungsabreden 
bieten Sicherheit für beide Seiten – und damit die Grundlage für vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen:

 

  • Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Werkes
  • Prüfung von freien Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke (erlaubnisfreie Verwendung im Rahmen des Zitatrechts oder freie Benutzung) und Einholung von Zustimmungen (z.B. für genehmigungspflichtige Bearbeitungen von Musikwerken)
  • Verträge über die Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke (Bilder, Texte, Musik, Games)
  • Spezielle Vertragsgestaltungen (z.B. Produktionsverträge, Musikverlagsverträge, Künstler-, Produzenten- und Bandübernahmeverträge, Vertriebsverträge, Bookingverträge, Künstlermanagementverträge, etc.)
  • Vergütungsregeln für Urheber; Anspruch auf 
angemessene Vergütung
  • Klärung und Nachweis der Rechtekette, Chain of title
  • Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Plagiaten (unberechtigte Nutzung,
 Plagiate, Nutzung außerhalb der vertragliche Gestattung, Verletzung des Rechts auf Namensnennung)
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
  • Beweissicherung/Hinterlegung von urheberrechtlich geschützten Werken
  • Recht der Verwertungsgesellschaften
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Medien- und Presserecht

Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den elementaren Werten unserer Gesellschaft. Doch auch diese hat ihre Grenzen – und zwar dort, wo in die Privat- oder Intimsphäre eines Dritten eingegriffen wird. Insbesondere aufgrund der Digitalisierung spielen Fragen des 
Persönlichkeitsrechts – neben denen des Urheberrechts – eine immer größere Rolle. Veröffentlichungen in den Medien wie zum Beispiel im Internet, im TV, Rundfunk oder in Printmedien können das Persönlichkeitsrecht von Personen oder Unternehmen verletzen.More

Wie kann man sich schützen, wenn man 
im Internet verunglimpfend dargestellt wird – ob 
in Wort oder Bild? Was kann man tun, wenn Fernsehberichte ohne 
Einwilligung gesendet werden? Wie können sich Betroffene gegen Verletzungen der 
Privatsphäre wehren?

Und andererseits: Welche Beschränkungen der Pressefreiheit muss man als
 Journalist akzeptieren? Wie kann man sich gegen 
Abmahnungen und Schadensersatzforderungen wehren?

 

Gerne berate und vertrete ich Sie zum Beispiel bei 
folgenden Themen:

  • Zulässigkeit von Textveröffentlichungen
  • Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen
  • Rechtliche Wertung von PR-Maßnahmen
  • Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild in Presse, TV und Internet
  • Urheberrecht an Wort- und Bildbeiträgen in Presse, TV und Internet
  • Rufschädigung und Verleumdung in Presse, TV und Internet
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presse, TV und Internet
  • Tatsachenbehauptungen, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Äußerungsrecht
  • Gegendarstellungsansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatz
  • Schutz des postmortalen Persönlichkeitrechts
  • Rechtsschutz gegen rechtsverletzende Publikationen
  • Modellrelease
  • Interviewverträge
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E-Commerce

Bei dem Betrieb eines Online-Handels, sei es über eine eigene Website oder einen eigenen Internetauftritt beispielsweise bei eBay oder Amazon, gilt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. Neben den klassischen AGB-Regelungen und den aus dem „reellen“ Wirtschaftleben bekannten Gewährleistungsrechten gelten für den Internethandel eine Vielzahl von Spezialregelungen, deren Verletzung regelmäßig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. So können beispielsweise bereits ein falsches Impressum oder eine falsche Widerrufsbelehrung schnell zu einer Abmahnung führen. So manche gute Geschäftsidee wurde so bereits in ihren Anfängen zu Nichte gemacht.More

 

Aktuelle Beratungsfelder rund um den Online-Handel:

 

  • Vertragsverhandlungen und -gestaltung (Lieferantenverträge, Kommissionsverträge, etc.)
  • Rechtliche Anforderungen an Web-Shops (B2B und B2C), Angeboten bei eBay, Amazon & Co.
  • Informationspflichten und Pflichtangaben im E-Commerce
  • Erstellung erforderlicher Webshop-Dokumente (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzbestimmungen, Impressum, etc.)
  • Prüfung des Online-Bestellvorganges, der Preisdarstellung, der Produktwerbung
  • Haftungsfragen
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten mit Kunden, Behörden und Wettbewerbern
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Internetrecht

Als ein extrem schnell wachsendes Massenmedium ist das Internet und damit auch das Internetrecht einem schnellen Wandel unterworfen. Hierdurch ist ein stetig steigender rechtlicher Regelungsbedarf entstanden. Das Internet birgt neben Chancen auch viele Risiken. Daher ist es wichtig, bei der Umsetzung der eigenen Ideen ausreichend rechtlich beraten zu sein.More

 

Neben den größtenteils ebenfalls dem Internetracht unterfallenen Bereichen des E-Commerce und des IT-Rechts berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing
  • Rechtliche Gestaltung und Absicherung von Websites
  • Rechtliche Gestaltung und Absicherung von Social Media-Marketing (Regeln für Applikationserstellung, Werbung im Social Web, Haftungsvermeidung bei Social-Media-Engagement)
  • Rechtsverletzende Inhalte auf Websites
  • Domainregistrierung, Domainübertragung, Domainstreitigkeiten
  • Datenschutz
  • Haftung für fremde und eigene Inhalte
  • Impressum und Impressumspflicht
  • Schutzfähigkeit von Webseiten
  • Haftung des Anschlussinhabers
  • Bekämpfung von Spam
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IT-Recht

Das IT-Recht ist zum einen eng verbunden mit Fragestellungen des geistigen Eigentums. So genießen Softwareentwicklungen unter bestimmten Umständen Urheberschutz. Zum anderem werfen IT-Projekte oft auch Rechtsfragen aus Rechtsgebieten wie etwa dem Datenschutzrecht, dem Wettbewerbsrecht oder dem Gesellschaftsrecht auf.
Im IT-Recht ist insbesondere die Gestaltung von Verträgen ein wesentlicher Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg. Gerade im Bereich der Erstellung und Lizensierung von Software, Websites und dem Kauf- bzw. dem Leasing von Hardware werden teilweise umfangreiche Vertragswerke immer wichtiger. More

Ich berate und vertrete im Bereich IT unter anderem in diesen Bereichen:

IT-Vertragsrecht:

  • Softwareerstellungsverträge (Individual- und Standardsoftware)
  • Softwarelizenzverträge
  • Service-Level-Agreements
  • Softwarepflegeverträge
  • Open-Source-Lizenzen
  • Cloud-Computing-Verträge
  • Hardwarekauf
  • Webdesignverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von gewerblichen Schutzrechten und vertraglichen Ansprüchen

IT-StartUp

  • Beratung bei der Wahl und Errichtung einer Gesellschaft
  • Entwicklung des Finanzierungsplans, Beantragung von Fördermitteln
  • Erstellung und Prüfung IT-spezifischer Arbeitsverträge (NDA, Wettbewerbsverbot, Freelancer,
    Arbeitnehmererfindungen)
  • Beratung zu Schutzmöglichkeiten der Produkte

  • IT-Outsourcing und Change Request
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Gründerberatung und Gesellschaftsrecht

Ich berate Start-Up-Unternehmen bei der Wahl der Rechtsform und der Gründung einer Gesellschaft (Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen). Daneben unterstütze ich Start-Ups bei der Entwicklung des Finanzierungsplan und Beantragung von Fördermitteln und berate zu Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Haftungsfragen in der Gründungsphase.More

Entscheidend für die Beratung sind die Ziele meiner Mandanten, für die ich praxisgerechte Lösungen erarbeite.

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