Honorar

Kostentransparenz ist eine wichtige Grundlage für ein gutes Mandatsverhältnis. Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten lege ich für meine Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung meiner Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

 

Ich biete meinen Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an:

 

Vereinbarung eines Stundenhonorars

Eine Abrechnung nach Stunden bietet sich an, wenn der Umfang der Tätigkeiten noch nicht feststeht, etwa dann, wenn eine längerfristige Zusammenarbeit bzw. Beratung gewünscht ist. Meine Mandanten können sich darauf verlassen, dass sie vor Arbeitsbeginn über den voraussichtlichen Zeitaufwand informiert werden. Die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt unter detaillierter Darstellung der für Sie erbrachten Leistungen, so dass Sie in der Lage sind, meine Tätigkeiten für Sie im Einzelnen nachzuvollziehen.

 

Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Eine pauschale Vergütung ist sinnvoll, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwands von vorne herein abschätzen lässt und es sich um ein einmaliges Projekt handelt. Für meine Mandanten besteht so höchste Planungssicherheit.

 

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Bei dieser Abrechnungsmethode richten sich die entstehenden Kosten nach Art und Umfang der Tätigkeit und nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Falls ich gerichtlich für Sie tätig werden, ist die Abrechnung nach dem RVG immer zwingend, wenn eine etwaige Honorarvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben würde.

 

Auslagen und Umsatzsteuer

Neben den Honoraren entstehen Auslagen, insbesondere Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (RVG VV Teil 7).